Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über ausgewählte Förderprogramme. Bei Interesse stehen wir Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Ansprechpartner in der bwcon: Geschäftsstelle
Dr. Andreas Findeis
Tel: 0711/90715-502
E-Mail: afindeis@bwcon.de
Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg:
Kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg können im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuschüsse für Coachingmaßnahmen durch einen externen Experten erhalten. Gefördert wird Coaching im Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben, der Reduzierung des Energieverbrauchs, der Standortentwicklung, dem demografischen Wandel oder der Unternehmensübergabe. Der Zuschuss beträgt 50% der Coachingausgaben auf Tageswerkbasis (zuschussfähiger Höchstatz: 800€/Tag). Es werden bis zu 15 Tagewerke pro Unternehmen gefördert, damit sind maximal 6.000€ an Zuschüssen verfügbar. Das Coaching muss durch einen akkreditierten Anbieter erfolgen, In Zusammenarbeit mit der MFG Baden-Württemberg kann bwcon solche geförderten Coachings anbieten und vermitteln. Weitere Informationen zum Programm finden sich hier.
Mit dem Modellvorhaben Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen fördert das Wirtschafsministerium Baden-Württemberg Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen. Mit den Gutscheinen im Wert von 2.500 bzw. 5.000 € können Leistungen externer, vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg akzeptierter Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen finanziert werden. Weitere Information finden sich im Merkblatt und hier.
Mit dem Förderprogramm zur Einstellung von Innovationsassistenten und Innovationsassistentinnen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt das Wirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen bei der Beschäftigung und Einstellung von hochqualifizierten Mitarbeitern. Gefördert wird die Neueinstellung und Beschäftigung von Personen als Innovationsassistentinnen oder -assistenten, die ein Hochschulstudium mit technisch-naturwissenschaftlicher Ausrichtung abgeschlossen haben. Einsatzbereich des Innovationsassistenten bzw. der Innovationsassistentin muss die betriebliche Forschung und Entwicklung (FuE) sein. Das Unternehmen erhält dafür für die Dauer von zwölf Monaten einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 30 % des monatlichen lohnsteuerpflichtigen Bruttogehalts des Innovationsassistenten (maximal 1.000,- €/Monat). Weitere Informationen finden sich hier.
Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten finden Sie auf www.gruendung-bw.de
Maßnahmen des Bundes:
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das neue Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Gefördert werden zum einen Kooperationsprojekte zwischen KMU und von KMU mit Forschungseinrichtungen, einschließlich Projekten bisher nicht innovierender KMU und FuE-Aufträge zur Vorbereitung auf künftige Kooperationen und Netzwerke. In der Förderlinie Netzwerkprojekte werden externe Management- und Organisationsleistungen für die Entwicklung marktorientierter Netzwerke innovativer KMU gefördert. In der Förderrichtlinie Einzelprojekte werden einzelbetrieblichen FuE-Projekte in KMU zur Entwicklung betriebsinterner Innovationskompetenz gefördert. Weitere Information finden sich hier.
Unterstützung durch die bwcon-Geschäftsstelle:
Wer wissen möchte, welches der verschiedenen Förderprogramme des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, des Bundesministeriums für Wirtschaft BMWi, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung BMBF oder der europäischen Union für sein Unternehmen und sein innovatives Vorhaben das Richtige ist, der kann sich auch persönlich und individuell beraten lassen. Bei Bedarf vermittelt die bwcon-Geschäftsstelle hierzu den Kontakt zu Experten aus dem bwcon-Netzwerk. Falls Sie Interesse an einer Beteiligung an ZIM oder an den Programmen des Landes-Baden-Württemberg haben, wenden Sie sich bitte an die bwcon-Geschäftsstelle.